Manfred Endmeier – KFZ-Meisterbetrieb
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Überprüfung §57a

Pickerl-Prüfung fällig?

Mit der §57a-Begutachtung wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges sichergestellt. Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung muss in regelmäßigen Abständen von autorisierten Werkstätten erneuert werden. Wann die nächste Überprüfung fällig ist, finden Sie auf der Begutachtungspalette, dem „Pickerl“, an Ihrem Fahrzeug.

§57a-Begutachtung

Wir sorgen dafür, dass Ihr Kfz nach den gesetzlichen Vorgaben überprüft wird. Dazu gehören beispielsweise die Beleuchtungs-, Warn- und Sicherheitseinrichtungen, das Fahrwerk und Fahrgestell, die Karosserie, Reifen und Räder, der Motor und die Bremsen. Wenn im Zuge der Pickerl-Begutachtung an Ihrem Kfz weitere Mängel festgestellt werden, halten wir vor diversen Reparaturarbeiten selbstverständlich mit Ihnen Rücksprache.

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